Ihr Partner für Wirtschaftsprüfung, Steuerberatung, Organisationsberatung und Gebührenkalkulation

Wir sind ein vertrauensvoller Ansprechpartner mit Tradition für den Mittelstand und Unternehmen der öffentlichen Hand.

Wirtschaftsprüfung und Steuerberatung
mit der DR. BURRET GmbH

Verlässlich, professionell und erfahren: Wir stehen Ihnen zur Seite

Wir stellen uns vor

Wir sind eine Wirtschaftsprüfungs- und Steuerberatungsgesellschaft mit Hauptsitz in Ludwigshafen. Durch unsere rund 30 Mitarbeitern sind wir im Verbund mit der ETL Gruppe bundesweiter Ansprechpartner für Unternehmen der öffentlichen Hand und mittelständische Unternehmen. Dabei profitieren unsere Mandanten von unserer Expertise in den Bereichen Prüfung, Beratung, Planung, Gestaltung und Organisation.

Wir über uns

Die Branchenexpertise der DR. BURRET GmbH

Strom/Gas

Wir stehen Netzbetreibern und Energieversorgern prüfend und beratend zur Seite. Dabei überzeugen wir mit Expertise in branchenspezifischen Normen wie EnWG, EEG, KWKG und unterstützen Sie tatkräftig bei der Kostenprüfung, der Ermittlung der Erweiterungsfaktoren sowie Fragen des Regulierungskontos und der Erlösobergrenzen.

Wasser

Ob Entgelt- und Gebührenkalkulation, Besteuerung, Rechnungslegung oder Organisationsform: Wir sind mit allen Anforderungen im Bereich der Wasserversorgung vertraut.

Abwasser

Wir unterstützen Sie bei der Kalkulation Ihrer Schmutzwasser-/ Niederschlagswassergebühren sowie Beiträge und sind auch darüber hinaus Ihr Ansprechpartner im Bereich Abwasserentsorgung.

Abfall

Unsere Spezialisten aus den Bereichen Prüfung und Beratung unterstützen Sie bei den wirtschaftlichen sowie rechtlichen Rahmenbedingungen der Abfallentsorgung.

Aktuelle Informationen für unsere Mandanten und Interessierte

Verwahrentgelte („Negativzinsen“) auf Spar- und Tagesgeldeinlagen unzulässig

Der XI. Zivilsenat des BGH hat in mehreren Verfahren entschieden, dass mit dem Verwahrentgelt eine Hauptleistung aus dem Girovertrag bepreist wird und…

Aktuelles Mandantenrundschreiben 2024/2025

Hier gelangen Sie zu unserer aktuellen Mandanteninformation 2024/2025 zum downloaden. 

Zu Rückfragen stehen wir Ihnen jederzeit gerne zur Verfügung. 

Fristverlängerung für die verspätete Offenlegung von Jahresabschlüssen: Keine Sanktionen bis zum 1. April 2025

Das Bundesamt für Justiz hat in Abstimmung mit dem Bundesministerium der Justiz eine Stellungnahme veröffentlicht, dass gegen Unternehmen, deren…

Wie dürfen wir Sie unterstützen?

Gerne sind wir per Telefon, E-Mail und vor allem – persönlich – für Sie da! Vereinbaren Sie einen Termin oder auch einen Rückrufwunsch z.B. per E-Mail.

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