Ihr Partner für Wirtschaftsprüfung, Steuerberatung, Organisationsberatung und Gebührenkalkulation

Wir sind ein vertrauensvoller Ansprechpartner mit Tradition für den Mittelstand und Unternehmen der öffentlichen Hand.

Wirtschaftsprüfung und Steuerberatung
mit der DR. BURRET GmbH

Verlässlich, professionell und erfahren: Wir stehen Ihnen zur Seite

Wir stellen uns vor

Wir sind eine Wirtschaftsprüfungs- und Steuerberatungsgesellschaft mit Hauptsitz in Ludwigshafen. Durch unsere rund 30 Mitarbeitern sind wir im Verbund mit der ETL Gruppe bundesweiter Ansprechpartner für Unternehmen der öffentlichen Hand und mittelständische Unternehmen. Dabei profitieren unsere Mandanten von unserer Expertise in den Bereichen Prüfung, Beratung, Planung, Gestaltung und Organisation.

Wir über uns

Die Branchenexpertise der DR. BURRET GmbH

Strom/Gas

Wir stehen Netzbetreibern und Energieversorgern prüfend und beratend zur Seite. Dabei überzeugen wir mit Expertise in branchenspezifischen Normen wie EnWG, EEG, KWKG und unterstützen Sie tatkräftig bei der Kostenprüfung, der Ermittlung der Erweiterungsfaktoren sowie Fragen des Regulierungskontos und der Erlösobergrenzen.

Wasser

Ob Entgelt- und Gebührenkalkulation, Besteuerung, Rechnungslegung oder Organisationsform: Wir sind mit allen Anforderungen im Bereich der Wasserversorgung vertraut.

Abwasser

Wir unterstützen Sie bei der Kalkulation Ihrer Schmutzwasser-/ Niederschlagswassergebühren sowie Beiträge und sind auch darüber hinaus Ihr Ansprechpartner im Bereich Abwasserentsorgung.

Abfall

Unsere Spezialisten aus den Bereichen Prüfung und Beratung unterstützen Sie bei den wirtschaftlichen sowie rechtlichen Rahmenbedingungen der Abfallentsorgung.

Aktuelle Informationen für unsere Mandanten und Interessierte

Elektronische Steuerbescheide- Pflicht doch erst ab 2027 (Aktualisierung unserer Mitteilung vom 11. Dezember 2025)

Kurz vor dem Jahresende 2025 hat die Bundesregierung die Reißleine gezogen. Laut Gesetz hätten ab dem 1. Januar 2026 alle Steuerbescheide, bei denen…

Änderungen bei der Bekanntgabe von Verwaltungsakten (§ 122 AO) ab 2026

Mit dem Inkrafttreten des 4. Bürokratieentlastungsgesetzes (BEG IV) zum 1. Januar 2026 ergeben sich wichtige Änderungen bei der Bekanntgabe von…

Steuerliche Anerkennung von Aufwendungen für die Bewirtung von Personen aus geschäftlichem Anlass in einem Bewirtungsbetrieb als Betriebsausgaben

Das Bundesministerium der Finanzen hat in seinem Schreiben vom 19. November 2025 zur steuerliche Anerkennung von Aufwendungen für die Bewirtung von…

Wie dürfen wir Sie unterstützen?

Gerne sind wir per Telefon, E-Mail und vor allem – persönlich – für Sie da! Vereinbaren Sie einen Termin oder auch einen Rückrufwunsch z.B. per E-Mail.

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