Das Bundesministerium der Finanzen hat in seinem Schreiben vom 19. November 2025 zur steuerliche Anerkennung von Aufwendungen für die Bewirtung von Personen aus geschäftlichem Anlass in einem Bewirtungsbetrieb als Betriebsausgaben (BMF-Schreiben vom 30. Juni 2021 (BStBl I S. 908) (GZ: IV C 6 - S 2145/00026/005/033) seine Sichtweise zusammenfassend dargelegt. Das BMF-Schreiben ist ab dem 1. Januar 2025 anzuwenden. Zum Download haben wir Ihnen das BMF-Schreiben hier verlinkt und stehen Ihnen natürlich gerne jederzeit für Ihre Fragen zur Verfügung.