Für die am KAG ausgerichtete Entgeltkalkulation gibt es viele rechtliche und kalkulatorische Fallstricke. Deshalb ist es sinnvoll, diese Aufgabe in die Hände von Spezialisten zu legen. Unsere Mandanten vertrauen auf unser Fachwissen und lassen sich ihre auf den rechtlichen Grundlagen basierende Gebührenkalkulation von uns erstellen!
Sie sind als Gemeinde dazu verpflichtet, für Ihre Leistungen Entgelte zu erheben. Gleichzeitig müssen Sie dafür Sorge tragen, dass Ihre Entgeltkalkulation den gesetzlichen Anforderungen entspricht. Das bedeutet einen hohen Rechenaufwand und erfordert tiefgehende Kenntnisse im Bereich der Gebührenkalkulation.
Deshalb vertrauen Mandanten in diesem Bereich auf unser Spezialwissen. Wir sind mit den kalkulatorischen Richtlinien vertraut und führen Ihre Gebührenkalkulation für Sie durch.
Profitieren auch Sie von den Vorzügen unserer Dienstleistung:
Das Energiewirtschaftsrecht und die damit zusammenhängenden Abgaben und Steuern haben sich in den letzten Jahren immer wieder rasant verändert. Die aktuellen geopolitischen und umweltpolitischen Veränderungen bringen einen weiteren stetigen Wandel mit sich. Wir stehen Ihnen daher bei allen Fragen des EnWG, EEG, KWKG und des Rechts der Konzessionsabgaben ebenso tatkräftig zur Verfügung, wie wir Sie auch bei der Kostenprüfung der Strom- und Gasnetzentgelte, dem Ausfüllen der Erhebungsbögen, der Ermittlung der Erweiterungsfaktoren sowie bei Fragen zum Regulierungskonto und der Erlösobergrenze als kompetenter Ansprechpartner mit unserer jahrelangen Erfahrung unterstützen.
Wir kennen die Anforderungen an die Kalkulation gem. den Förderrichtlinien der Wasserwirtschaftsverwaltung für die Erstellung von Förderanträgen sowie die Anforderungen an die Berechnung für den Wasserpreis, den der Bürger zu bezahlen hat und behalten die Entwicklung der diesbezüglichen Rechtsprechung für Sie im Blick.
Die Abwasserentsorgung vereint verschiedenste Faktoren, welche die Kalkulation der Entgelte beeinflussen. Für Sie berechnen wir die Mengengebühr für Schmutzwasser, Niederschlagswassergebühren sowie die wiederkehrenden und einmaligen Beiträge der beiden Kostenträger Schmutz- und Niederschlagswasser. Des Weiteren unterstützen wir Sie dabei, die jährlich zu bestätigenden laufenden Kostenerstattungen sowie die Anteile der Straßenbaulastträger an den Investitionen für die Beseitigung verschmutzen Niederschlagswassers von öffentlichen Straße zu berechnen.
Gerne unterstützen wir Sie natürlich auch bei der Ermittlung der Höhe der Erschließungsbeiträge unter Berücksichtigung Ihrer individuellen Satzungsregelungen hinsichtlich einer möglichen Kostenspaltung in regionale und überregionale Anlagenteile. Gerne beraten wir Sie auch bei der komplizierten Definition zur Abgrenzung der erstmaligen Herstellung von der räumlichen Erweiterung.
Friedhöfe sind eine Besonderheit in der Gebührenkalkulation. Denn es gibt viele verschiedene Kostenstellen sowie spezielle Nutzungsrechte, die einkalkuliert werden müssen.
Dabei berücksichtigen wir alle relevanten Kostenstellen wie Krematorien, Kapellen, Friedhofsflächen, Beisetzungen, Leichen-/Trauerhallen sowie die Verwaltung. Des Weiteren behalten wir die Grabnutzungsrechte in Bezug auf Laufzeiten und anfallende Unterhaltungskosten im Blick.
Die Abfallbewirtschaftung ist Aufgabe einer jeden Gemeinde bzw. der zuständigen Landkreise. Wir unterstützen und kalkulieren die verschiedenen Leistungsbereiche von der Sammlung bis hin zur Deponierung und den dafür zu erhebenden Entgelten. Des Weiteren berechnen wir auch den Rückstellungsbedarf für die Deponierung der Abfälle und deren Nachsorgephase.
Auch im Bereich der Straßenreinigung profitieren Gemeinden von unserer Expertise. Wir erstellen für Sie die dazugehörige Gebührenkalkulation und sorgen so dafür, dass dieser Teilbereich kostendeckend arbeiten kann.
Gerne sind wir per Telefon, E-Mail und vor allem – persönlich – für Sie da! Vereinbaren Sie einen Termin oder auch einen Rückrufwunsch z.B. per E-Mail.