Für öffentliche Verwaltungen birgt das Steuerrecht einige Besonderheiten. Deshalb ist es wichtig, dass Sie sich in Steuerfragen an einen Partner wenden, dem sie aufgrund seiner speziellen Expertise vertrauen können. Mit unserer langjährigen Erfahrung und unserer Spezialisierung auf den öffentlichen Sektor beraten wir Sie stets kompetent in allen steuerlichen Belangen.
Wir erkennen insbesondere wegen unserer Beratung einiger Arbeitskreise kommunaler Spitzenverbände insbesondere die Sachverhalte, die unter Anwendung des § 2b UStG neu bewertet und beurteilt müssen und helfen Ihnen so dabei, die geänderten Anforderungen zu erfüllen.
Wir prüfen für Sie, welche Ihrer Unternehmen der öffentlichen Hand steuerpflichtig sind. Dabei profitieren Sie von unserer Expertise, die z.B. auch der Gemeinde- und Städtebund und der Landkreistag in Anspruch genommen hat.
Wir unterstützen Sie bei der Einrichtung eines Tax Compliance Management System (TCMS), das interne Richtlinien und Steuergesetze bündelt.
Die Neuregelung des § 2b Umsatzsteuergesetz hat für viel Unruhe in öffentlichen Verwaltungen gesorgt. Wir helfen Ihnen dabei, die geänderten Anforderungen sachgemäß zu erfüllen. Mit eigens entwickelten Arbeitshilfen identifizieren wir die Buchungssachverhalte, die unter die Regelung des § 2b UStG fallen.
Um diese Aufgabe zu bewältigen, ist erhebliches Spezialwissen erforderlich. Deshalb legen Mandanten diese Herausforderung vertrauensvoll in die Hände unserer Experten für Steuerberatung von öffentlichen Verwaltungen.
Juristische Personen des öffentlichen Rechts sind mit ihren Betrieben gewerblicher Art (BgA) Steuerobjekte. Für öffentliche Verwaltungen bedeutet das, dass Sie genau prüfen müssen, welche Tätigkeiten steuerpflichtig sind. Denn in der Praxis lässt sich die Trennlinie nicht immer einfach ziehen.
Darum vertrauen Mandanten auf unsere Expertise. Wir helfen Ihnen dabei, Unternehmen der öffentlichen Hand steuerlich einzuordnen. Dabei können wir auch ggf. zusätzlich Gestaltungshinweise geben, die Ihre Steuerlast minimiert.
Wir richten in Ihrer Verwaltung ein Tax Compliance Management System (TCMS) ein. Dieses System dient dem Ziel, alle Grundsätze und Maßnahmen Ihrer Verwaltung, die Verstöße gegen Steuergesetze verhindern und auf die Erfüllung Ihrer steuerlichen Pflichten abzielen, zu vereinen. Das bedeutet, dass sowohl interne Richtlinien als auch Steuergesetze gebündelt werden.
Ein solches TCMS ist gesetzlich nicht vorgeschrieben. Es vereint zum Einen alle relevanten Anforderungen laut GoBD und geht zum Anderen auch darüber hinaus. Jede Betriebsprüfung beginnt derzeit mit einer Nachfrage nach entsprechenden Verfahrensbeschreibungen oder einem TCMS. Gerade für öffentliche Verwaltungen ist ein funktionierendes TCMS unabdingbare Voraussetzung dafür, dass kein Vorwurf einer Leichtfertigkeit und gar eines Organisationsverschuldens seitens der Finanzverwaltung erhoben werden wird. Darüber hinaus wird neben dem Schutz der Reputation der Verwaltung und der verantwortlichen Bürgermeister insgesamt mehr Übersicht und Sicherheit in der Verwaltung und innerhalb einzelner Organisationseinheiten geschaffen.
Die Steuerberatung für öffentliche Verwaltungen erfordert besonderes Wissen und Fachkompetenz. Durch unsere Erfahrung und vielfältige Expertise in diesem Bereich können wir Ihnen in Ihren steuerlichen Belangen partnerschaftlich zur Seite stehen. Gerne führen wir mit Ihnen ein unverbindliches Erstgespräch!
Gerne sind wir per Telefon, E-Mail und vor allem – persönlich – für Sie da! Vereinbaren Sie einen Termin oder auch einen Rückrufwunsch z.B. per E-Mail.