Aktuelle Neuigkeiten aus der Welt
der Wirtschaftsprüfung und Steuerberatung.

Elektronische Steuerbescheide- Pflicht doch erst ab 2027 (Aktualisierung unserer Mitteilung vom 11. Dezember 2025)

Kurz vor dem Jahresende 2025 hat die Bundesregierung die Reißleine gezogen. Laut Gesetz hätten ab dem 1. Januar 2026 alle Steuerbescheide, bei denen die Steuererklärung elektronisch eingereicht wurde, vom Finanzamt auch elektronisch an die Steuerpflichtigen übermittelt werden müssen. Da die Finanzverwaltung aber noch etwas Zeit für die technische Nachrüstung benötigt, wird die Pflicht für das Finanzamt auf 2027 verschoben.

Wer im Jahr 2026 seinen Steuerbescheid digital erhalten möchte, kann weiterhin elektronisch seine Einwilligung beispielsweise über das ELSTER-Portal erteilen. Der Steuerbescheid, der inhaltlich identisch mit der Papierfassung ist, wird dann im ELSTER-Konto oder im Postfach einer bevollmächtigten Person - zum Abruf bereitgestellt. Alle anderen Steuerpflichtigen erhalten nach Auskunft des Bundesministeriums für Finanzen im Jahr 2026 weiterhin einen Papierbescheid.

Erst ab 1. Januar 2027 ist eine besondere Einwilligung zur elektronischen Bekanntgabe nicht mehr erforderlich, wenn die Steuererklärung elektronisch übermittelt wird. Die Finanzverwaltung soll den Steuerbescheid in diesen Fällen grundsätzlich elektronisch bekannt geben. Wer ab 2027 weiterhin einen Steuerbescheid in Papierform im Briefkasten haben möchte, muss aktiv werden und beim Finanzamt die Bekanntgabe per Post beantragen.

In der Praxis bedeutet das: Fristen laufen auch dann, wenn im Briefkasten kein Papierbescheid mehr liegt, sondern der Bescheid nur elektronisch im Postfach bereitsteht. Wer seine Steuererklärung elektronisch abgibt, sollte daher regelmäßig das ELSTER-Postfach im Blick behalten oder bewusst den Papierbescheid wählen.

Bei Fragen stehen wir Ihnen selbstverständlich gern beratend zur Seite.

Wie dürfen wir Sie unterstützen?

Gerne sind wir per Telefon, E-Mail und vor allem – persönlich – für Sie da! Vereinbaren Sie einen Termin oder auch einen Rückrufwunsch z.B. per E-Mail.

Kontakt aufnehmen