Das Bundesministerium der Finanzen hat mit Schreiben vom 31.03.2025 (III C 2 – S 7124/00010/002/109) die Grundsätze einiger BFH-Urteile hinsichtlich der umsatzsteuerlichen Behandlung des Direktverbrauchs aus dem Betrieb von Anlagen zur Energieerzeugung übernommen und veröffentlicht. Das BMF-Schrieben können Sie sich hier herunter laden.
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