Am 26.06.2025 hat der Deutsche Bundestag das Gesetz für ein steuerliches Investitionsprogramm zur Stärkung des Wirtschaftsstandortes Deutschland beschlossen. Das Gesetz bedarf noch der Zustimmung des Bundesrates, von der jedoch allgemein ausgegangen wird. Folgende Entlastungsmaßnahmen sind in diesem Gesetz enthalten:
- Möglichkeit der degressiven AfA-Methode (max. 30 %, höchstens das dreifache der linearen AfA) für bewegliche Wirtschaftsgüter des Anlagevermögens, die nach dem 30.06.2025 und vor dem 01.01.2028 angeschafft werden.
- Möglichkeit der Staffel-AfA für Elektrofahrzeuge im Anlagevermögen, die nach dem 30.06.2025 und vor dem 01.01.2028 angeschafft werden (75 % im ersten Jahr, 10 % im zweiten Jahr, 5 % im dritten und vierten Jahr).
- Schrittweise Absenkung des Körperschaftsteuersatzes ab dem Jahr 2028 (14%) bis zum Jahr 2032 (10 %)
- Entsprechende Absenkung des Steuersatzes gemäß § 34a EStG für einbehaltene Gewinne bis 2032 auf 25 %.
- Ausbau der Forschungszulage von 10 auf 12 Mio. EUR.
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