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Fristverlängerung bei den Schlussabrechnungen der Corona-Hilfen

Die Verlängerung der Frist zur Abgabe der Schlussabrechnung der Corona-Hilfen wurde seitens des Bundesministeriums für Wirtschaft und Klimaschutz vom 30. Dezember 2022 auf den 30. Juni 2023 verschoben. Dies betrifft auch die sogenannte November- und Dezemberhilfe. Weitere Informationen erhalten Sie hier.

 

23.08.2022 Michael Engelter/Christian Bauer

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