Ab November 2024 wird jeder wirtschaftlich tätigen natürlichen bzw. juristischen Person oder Personenvereinigung eine Wirtschafts-Identifikationsnummer (W-IdNr.) zur eindeutigen Identifizierung im Besteuerungsverfahren zugeteilt. Sie gilt zugleich auch als bundeseinheitliche Wirtschaftsnummer nach dem Unternehmensbasisdatenregister, dessen Ziel es ist Mehrfachmeldungen von Stammdaten an unterschiedliche Register zu vermeiden. Im Aufbau entspricht die W-IDNr. der USt-IdNr., ergänzt um ein fünfstelliges Unterscheidungsmerkmal. Zukünftig wird die W-IdNr. auf allen Anträgen, Erklärungen und Mitteilungen gegenüber Finanzbehörden verpflichtend anzugeben sein. Bis zur endgültigen Verpflichtung sind jedoch großzügige Übergangsregelungen vorgesehen.
Die Vergabe der W-IdNr. erfolgt stufenweise von Amtswegen. Ein Antrag auf Vergabe der W-IdNr. ist nicht erforderlich und auch nicht möglich:
- Wirtschaftlich Tätigen, die bereits eine USt-IdNr. besitzen, wird mit Wirkung eines im Bundessteuerblatt veröffentlichten Termin (voraussichtlich im Oktober 2024) eine W-IdNr. zugeteilt. Eine gesonderte Information an den wirtschaftlich Tätigen oder seinen Steuerberater erfolgt nicht.
- Für wirtschaftlich Tätige ohne USt-Id-Nr., die aber schon umsatzsteuerlich erfasst sind oder Kleinunternehmer sind, erfolgt die Mitteilung elektronisch voraussichtlich ab November 2024. Nicht steuerlich beratene wirtschaftlich Tätige müssen hierfür über ein ELSTER-Benutzerkonto verfügen. Bei steuerlich beratenen Steuerpflichtigen erfolgt die Mitteilung an den Steuerberater, vorausgesetzt es liegt eine Bekanntgabevollmacht vor.
- Allen übrigen wirtschaftlich Tätigen wird eine W-IdNr. voraussichtlich ab Juli 2025 elektronisch zugeteilt. Die Information hierüber erfolgt ebenfalls elektronisch über ELSTER bzw. bei Vorliegen einer Bekanntgabevollmacht an den steuerlichen Berater.
Werden mehrere wirtschaftliche Tätigkeiten ausgeübt, wird durch das Bundeszentralamt für Steuern voraussichtlich ab Beginn des Jahres 2026 weitere Unterscheidungsmerkmale vergeben. Hierüber werden die wirtschaftlich Tätigen und ihre Berater gesondert informiert. Bis zu diesem Zeitpunkt wird die W-IdNr. mit dem Unterscheidungsmerkmal „00001“ vergeben.
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Michael Engelter
Wirtschaftsprüfer
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