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der Wirtschaftsprüfung und Steuerberatung.

Corona Konjunkturpaket und temporäre Umsatzsteuersenkung

Das Corona Kojunkturpaket beinhaltet einige Änderungen, die grundsätzlich auch Energie- und Wasserversorgungsunternehmen betreffen, weswegen wir auf drei Punkte aus dem gesamten Konjunkturpaket hinweisen möchten, die dispotive Aspekte beinhalten:

  • Steuerliche Verlustverrechnung
  • Degressive Abschreibungsmethode
  • Temporäre Senkung des Umsatzsteuersatzes mit Entwurf des neuen BMF-Schreibens

Details entnehmen Sie bitte unserem Rundschreiben (als Link) zur Umsatzsteuersenkung

Ergänzend finden Sie hier auch

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