Das Corona Kojunkturpaket beinhaltet einige Änderungen, die grundsätzlich auch Energie- und Wasserversorgungsunternehmen betreffen, weswegen wir auf drei Punkte aus dem gesamten Konjunkturpaket hinweisen möchten, die dispotive Aspekte beinhalten:
- Steuerliche Verlustverrechnung
- Degressive Abschreibungsmethode
- Temporäre Senkung des Umsatzsteuersatzes mit Entwurf des neuen BMF-Schreibens
Details entnehmen Sie bitte unserem Rundschreiben (als Link) zur Umsatzsteuersenkung
Ergänzend finden Sie hier auch
- Entwurf des BMF-Schreibens vom 12.06.2020 (als Link) zur temporären Umsatzsteuerminderung
- BMF-Schreiben vom 11.08.2006 (als Link) zur Anhebung des allgemeinen Umsatzsteuersatzes zum 01.01.2007