Aktuelle Neuigkeiten aus der Welt
der Wirtschaftsprüfung und Steuerberatung.

BMF-Schreiben zur AfA bei Gebäuden nach der kürzeren tatsächlichen Nutzungsdauer

Mit Schreiben vom 22. Februar 2023 hat das Bundesministerium der Finanzen (BMF) Grundsätze zur Inanspruchnahme der Abschreibung für Abnutzungen (AfA) von Gebäuden nach einer kürzeren tatsächlichen Nutzungsdauer (§ 7 Abs. 4 S. 2 EStG) veröffentlicht. Hintergrund des BMF-Schreibens war ein Urteil des Bundesfinanzhofes (BFH) vom 28. Juli 2021 – IX R 25/19, BFH/NV 2022 S. 108. Hier hatte der BFH entschieden, dass Steuerpflichtige, die sich nach § 7 Abs. 4 S. 2 EStG auf eine kürzere tatsächliche Nutzungsdauer des Gebäudes berufen, sich jeder Darlegungsmethode bedienen können, die im Einzelfall zur Führung des erforderlichen Nachweises geeignet erscheint, soweit daraus Rückschlüsse auf die maßgeblichen Determinanten (z. B. technischer Verschleiß, wirtschaftliche Entwertung, rechtliche Nutzungsbeschränkungen) möglich sind.

In seinem Schreiben geht das BMF insbesondere auf die grundlegenden gesetzlichen Regelungen, die Rechtfertigungsgründe für eine kürzere Nutzungsdauer, die maßgeblichen Kriterien für eine Schätzung einer kürzeren Nutzungsdauer und die Nachweismethoden ein. Einzelheiten zu den Grundsätzen entnehmen Sie bitte dem beigefügten Schreiben.

Das Schreiben ist ab dem Zeitpunkt seiner Bekanntgabe im Bundessteuerblatt (BStBl) auf alle offenen Fälle anzuwenden.

Wie dürfen wir Sie unterstützen?

Gerne sind wir per Telefon, E-Mail und vor allem – persönlich – für Sie da! Vereinbaren Sie einen Termin oder auch einen Rückrufwunsch z.B. per E-Mail.

Kontakt aufnehmen