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Abzugsfähigkeit von Bewirtungaufwendungen

Das Bundesministerium der Finanzen hat am 30. Juni 2021 ein Schreiben zur „steuerlichen Anerkennung von Aufwendungen für die Bewirtung von Personen aus geschäftlichem Anlass in einem Bewirtungsbetrieb als Betriebsausgaben“ veröffentlicht.
Unter Anderem ist darin geregelt, dass bei Verwendung von Kassensystemen mit technischen Sicherheitseinrichtungen (TSE) durch den Bewirtungsbetrieb nur noch elektronische Belege akzeptiert werden und keine händischen Bewirtungsbelege mehr anerkannt werden. Darüber hinaus sind die Bewirtungsbelege zeitnah zu führen und zu unterschreiben.
Die weiteren Einzelheiten entnehmen Sie bitte dem beigefügten Schreiben.

Bei Rückfragen stehen wir Ihnen gerne jederzeit zur Verfügung.

01.07.2021 Michael Engelter

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