Bei den Corona Hilfsmaßnahmen waren öffentliche Unternehmen bisher nicht antragsberechtigt.
Das BMF hat sich mit Schreiben vom 05.08.2020 hinsichtlich der umsatzsteuerlichen Behandlung der Konzessionsabgabe unter § 2b UStG positioniert.
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Das BMF-Schreiben zur temporären Umsatzsteuersenkung liegt nunmehr in der endgültigen Fassung vor.
Das Corona Kojunkturpaket beinhaltet einige Änderungen, die grundsätzlich auch Energie- und Wasserversorgungsunternehmen betreffen, weswegen wir auf…
Bundesfinanzhof, Urteil vom 27.11.2019, V R 23/19 (V R 62/17)
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