Ganzheitliche Steuerberatung
mit maßgeschneiderten Lösungen.

Steuerberatung für den Mittelstand
und öffentliche Verwaltungen

Deklarationsberatung, Steuergestaltung und mehr

Wir bieten eine kompetente und umfassende Steuerberatung für den Mittelstand und den öffentlichen Sektor an. Dabei gehen wir stets individuell auf unsere Mandanten ein und stehen Ihnen bei der Ausgestaltung Ihrer steuerlichen Möglichkeiten zur Seite. Auf diesem Weg zeigen wir Ihnen maßgeschneiderte Lösungen für Ihre Fragestellungen auf.

Unser Leistungsspektrum reicht von der Erstellung von Jahresabschlüssen als Bilanz oder Einnahme-Überschuss-Rechnung über die betrieblichen Steuererklärungen bis hin zur steueroptimierenden Gestaltung ganzer Unternehmensgruppen. Wir wahren Ihre Rechte sowie Interessen durch entsprechende Rechtsbehelfe und Klagen vor Finanzgerichten wie auch dem Bundesfinanzhof und stehen Ihnen in allen steuerlichen Themen mit Rat und vor allem Tat als verlässlicher Partner zur Seite.

öffentliche Verwaltungen

Unsere Leistungen als Steuerberatung

Deklarationsberatung

Wir erstellen die erforderliche Steuererklärung für Ihr Unternehmen.

Steuergestaltungsberatung

Wir beraten Sie angefangen bei der steuerlichen Ausgestaltung einzelner Unternehmungen bis hin zu einer optimierten Strukturierung Ihres Unternehmens.

Jahresabschlusserstellung

Wir erstellen Ihnen aus Ihrem Buchungsstoff und Ihren Nebenbuchhaltungen einen Jahresabschluss je nach Anforderung als Bilanz oder Einnahme-Überschuss-Rechnung. Das Ausmaß unserer dabei anzuwendenden Prüfungstätigkeit in Form von einfachen, erweiterten oder ganz ohne Plausibilitätsüberlegungen bestimmen selbstverständlich SIE.

Steuerberatung mit der DR. BURRET GmbH

Steuern und Unternehmensform

Die Wahl der Rechtsform bei Gründung Ihres Unternehmens hat bereits steuerliche Konsequenzen. Damit Ihr Unternehmen von Anfang an steueroptimiert aufgestellt ist, beraten wir Sie deshalb optimaler Weise bereits in der Vor-Gründungsphase und stehen Ihnen im weiteren Verlauf als Partner bei allen steuerlichen Fragestellungen zur Seite.

Auch bei Umstrukturierungen von Unternehmen und öffentlichen Verwaltungen vertrauen unsere Mandanten auf unsere langjährige Erfahrung in diesem Bereich. Die zahlreichen und laufenden Änderungen des Steuerrechts bieten oftmals neue Spielräume für eine steueroptimierte Gestaltung. So kann z. B. die Ausgliederung von Teilbereichen Ihres Geschäfts im Rahmen einer Umstrukturierungsmaßnahme erhebliche steuerliche Auswirkungen haben.

Die Steuererklärung

Jedes Geschäftsjahr endet mit Jahresabschlüssen und Steuerklärungen. Auf diesem Weg begleiten wir Sie als vertrauensvoller Partner und übernehmen die Deklarationsberatung. Wir erstellen Ihre Steuererklärung und bieten Ihnen gleichzeitig Handlungsempfehlungen an, um Ihr Unternehmen steuerlich bestmöglich aufzustellen. Dabei schätzen Mandanten unsere fachliche Kompetenz ebenso wie unsere Fähigkeit, uns in die individuelle Situation Ihres Unternehmens einzudenken.

Einholung verbindlicher Auskünfte

Ihre unternehmerischen Ideen und Gestaltungsvorhaben begleiten wir für Sie und stimmen die steuerliche Sichtweise für Sie mit dem Finanzamt ab, sodass Sie bereits vor Verwirklichung des Tatbestands rechtliche Sicherheit haben, wie die spätere Beurteilung durch die Finanzverwaltung erfolgen wird und welche Steuern anfallen werden.

Rechtsbehelfe und Steuerrecht

Wir sichern die Wahrung Ihrer Rechte und Interessen nach dem Erlass von Bescheiden und bei steuerlichen Betriebsprüfungen. Dabei sind wir für unsere Mandanten durch Mitwirkung und Vertretung in Rechtsbehelfs- und Gerichtsverfahren da.

Häufige Fragen zur Steuerberatung

Als Wirtschaftsprüfungs- und Steuerberatungsgesellschaft sind wir schon seit Jahrzehnten spezialisiert auf mittelständische Unternehmen sowie Eigenbetriebe und Eigengesellschaften der öffentlichen Hand und öffentliche Verwaltungen. Unser Team aus Wirtschaftsprüfern, Steuerberatern und Juristen findet für jede Fragestellung die bestmöglichen Lösungen.

Als Mitglied der Steuerberaterkammer sind wir grundsätzlich bei der Bestimmung des Honorars an die Vergütungsverordnung für Steuerberater, Steuerbevollmächtigte und Steuerberatungsgesellschaften verpflichtend gebunden. Pauschale Fragen nach der konkreten Honorarhöhe sind daher nicht pauschal zu beantworten, zumal die Steuerberatung immer eine individuelle Leistung ist, die stark von Ihrem Unternehmen und dem jeweiligen Bedarf abhängt. Unsere Beratungsleistung passen wir immer maßgeschneidert an Ihre Bedürfnisse an. Gerne führen wir mit Ihnen ein Vorab-Gespräch und unterbreiten Ihnen ein unverbindliches Angebot.

Wie dürfen wir Sie unterstützen?

Gerne sind wir per Telefon, E-Mail und vor allem – persönlich – für Sie da! Vereinbaren Sie einen Termin oder auch einen Rückrufwunsch z.B. per E-Mail.

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