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Zusammenfassung von Betrieben gewerblicher Art

 

Zusammenfassung von Betrieben gewerblicher Art - Aufforderung an das BMF zum Verfahrensbeitritt zu § 4 Abs. 6 KStG

Der V. Senat des BFH hat das BMF zum Beitritt zu einem anhängigen Verfahren im Zusammenhang mit der Zusammenfassung von Betrieben gewerblicher Art (BgA) nach § 4 Abs. 6 Satz 1 KStG aufgefordert. Nach § 4 Abs. 6 KStG kann ein BgA mit einem oder mehreren anderen BgA zusammengefasst werden, wenn sie gleichartig sind, zwischen ihnen nach dem Gesamtbild der tatsächlichen Verhältnisse objektiv eine enge wechselseitige technisch-wirtschaftliche Verflechtung von einigem Gewicht besteht oder  BgA im Sinne des § 4 Abs. 3 KstG (Betriebe, die der Versorgung der Bevölkerung mit Wasser, Gas, Elektrizität oder Wärme, dem öffentliche Verkehr oder dem Hafenbetrieb dienen) vorliegen. Der BFH fragt in diesem Zusammenhang die Auffassung des BMF einerseits zur Möglichkeit einer Zusammenfassung von BgA ohne Vorliegen einer organisatorische Verflechtung an. Des Weiteren wird gefragt, ob nach Ansicht des BMF die Regelung im Körperschaftsteuergesetz eine mehrstufige Zusammenfassung von mehreren BgA ermöglicht, bei der auf der ersten Stufe zwei BgA zusammengefasst werden und es im Weiteren für die Zusammenfassung mit einem dritten BgA ausreicht, wenn die Voraussetzungen nach § 4 Abs. 6 Satz 1 KStG nur zu einem der bisher zusammengefassten BgA vorliegen.

Die weitere Entwicklung bleibt mit Spannung abzuwarten.

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