Ihr Partner für Wirtschaftsprüfung, Steuerberatung, Organisationsberatung und Gebührenkalkulation

Wir sind ein vertrauensvoller Ansprechpartner mit Tradition für den Mittelstand und Unternehmen der öffentlichen Hand.

Wirtschaftsprüfung und Steuerberatung
mit der DR. BURRET GmbH

Verlässlich, professionell und erfahren: Wir stehen Ihnen zur Seite

Wir stellen uns vor

Wir sind eine Wirtschaftsprüfungs- und Steuerberatungsgesellschaft mit Hauptsitz in Ludwigshafen. Durch unsere rund 30 Mitarbeitern sind wir im Verbund mit der ETL Gruppe bundesweiter Ansprechpartner für Unternehmen der öffentlichen Hand und mittelständische Unternehmen. Dabei profitieren unsere Mandanten von unserer Expertise in den Bereichen Prüfung, Beratung, Planung, Gestaltung und Organisation.

Wir über uns

Die Branchenexpertise der DR. BURRET GmbH

Strom/Gas

Wir stehen Netzbetreibern und Energieversorgern prüfend und beratend zur Seite. Dabei überzeugen wir mit Expertise in branchenspezifischen Normen wie EnWG, EEG, KWKG und unterstützen Sie tatkräftig bei der Kostenprüfung, der Ermittlung der Erweiterungsfaktoren sowie Fragen des Regulierungskontos und der Erlösobergrenzen.

Wasser

Ob Entgelt- und Gebührenkalkulation, Besteuerung, Rechnungslegung oder Organisationsform: Wir sind mit allen Anforderungen im Bereich der Wasserversorgung vertraut.

Abwasser

Wir unterstützen Sie bei der Kalkulation Ihrer Schmutzwasser-/ Niederschlagswassergebühren sowie Beiträge und sind auch darüber hinaus Ihr Ansprechpartner im Bereich Abwasserentsorgung.

Abfall

Unsere Spezialisten aus den Bereichen Prüfung und Beratung unterstützen Sie bei den wirtschaftlichen sowie rechtlichen Rahmenbedingungen der Abfallentsorgung.

Aktuelle Informationen für unsere Mandanten und Interessierte

Kurtaxe und deren umsatzsteuerliche Behandlung - die Tücke liegt im Detail

Der BFH hat am 28.03.2024 zwei Urteile zur Umsatzsteuerpflicht hinsichtlich der Bereitstellung von Kureinrichtungen gegen Kurtaxe veröffentlicht:

  • U…
Steuerschuldnerschaft bei Ausweis einer falschen Steuer in Rechnungen an Endverbraucher – BMF-Schreiben vom 27.2.2024

Das Bundesministerium der Finanzen (BMF) hat mit Schreiben vom 27.2.2024 (III C 2 S 7282/19/10001:002) auf das Urteil des EuGH vom 8.12.2022 (C –…

Zusammenfassung von Betrieben gewerblicher Art

 

Zusammenfassung von Betrieben gewerblicher Art - Aufforderung an das BMF zum Verfahrensbeitritt zu § 4 Abs. 6 KStG

Der V. Senat des BFH hat das BMF…

Wie dürfen wir Sie unterstützen?

Gerne sind wir per Telefon, E-Mail und vor allem – persönlich – für Sie da! Vereinbaren Sie einen Termin oder auch einen Rückrufwunsch z.B. per E-Mail.

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